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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Family.Firm.Future.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an der Konferenz Family.Firm.Future. (nachfolgend „Veranstaltung“). Vertragspartner und Veranstalter ist Family.Firm.Future. (nachfolgend „Veranstalter“). Mit der Bestellung eines Tickets erkennt der Kunde diese AGB an.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt online über die Website. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch den Veranstalter zustande. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

3. Zahlungskonditionen

Die Ticketpreise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die Zahlung erfolgt unmittelbar im Rahmen des Bestellprozesses über die angebotenen Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte via Stripe). Eine Teilnahme ist nur bei vollständig geleisteter Zahlung gestattet.

4. Versand der Tickets

Der Versand der Tickets erfolgt ausschliesslich auf elektronischem Weg (E-Mail) an die vom Kunden im Bestellprozess angegebenen E-Mail-Adressen der jeweiligen Teilnehmer. Das Ticket enthält einen QR-Code, der beim Eintritt zur Veranstaltung gescannt wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die korrekte Zustellbarkeit seiner E-Mails sicherzustellen (inkl. Prüfung des Spam-Ordners).

5. Annullierung und Ersatzteilnehmer

Eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises bei Annullierung ist nur bis zum 1. März 2026 möglich. Bei Annulierung nach dem 1. März 2026 erfolgt eine Rückerstattung von 50% des Ticketpreises. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer muss dem Veranstalter bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Die Teilnahme dieses Ersatzteilnehmers steht unter dem Vorbehalt der Akzeptanz durch den Veranstalter. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

6. Abbruch oder Absage (Force Majeure Regelung)

Muss die Konferenz aufgrund höherer Gewalt (Force Majeure), behördlicher Verbote, Pandemien, Epidemien, terroristischer Bedrohungen, Naturkatastrophen oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände abgesagt oder abgebrochen werden, gelten folgende Regeln zur Risikoteilung:

Zeitpunkt der Absage | Rückerstattung (in % des Ticketpreises)

Bis zum 1. März 2026 | 100% Rückerstattung

Nach dem 1. März 2026 | 50% Rückerstattung

Die einbehaltenen Beträge dienen der Deckung der bereits getätigten Organisationsaufwendungen (u.a. Miete, Personalaufwendungen, Marketing).

7. Programanpassung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm anzupassen. Angekündigte Referierende können durch andere geeignete Personen ersetzt werden, sofern dies wegen Absagen, Krankheit oder anderen Gründen notwendig wird. Der Austausch von Referierenden berechtigt weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Ticketpreises, solange der thematische Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.

8. Bild- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Foto-, Video- und Audioaufnahmen erstellt. Mit der Teilnahme erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass dieses Material vom Veranstalter für Dokumentationszwecke sowie für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Social Media, Website, Pressemitteilungen) zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden darf.

9. Datenschutz

Der Datenschutz hat beim Veranstalter einen hohen Stellenwert. Personendaten werden streng vertraulich behandelt und ausschliesslich für die Durchführung der Veranstaltung bearbeitet.

Soweit die gebuchten Leistungen nicht vom Veranstalter selbst erbracht werden (z.B. Veranstaltungslocation, Anbieter von Plattformen für digitale Events), ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür erforderlichen Personendaten an entsprechende Partner weiterzugeben. Diese Partner bearbeiten die Daten in eigener Verantwortung und gemäss ihren jeweiligen Datenschutzbestimmungen.

10. Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird vollumfänglich wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für das Verhalten von Hilfspersonen (Art. 101 OR), die der Veranstalter zur Erfüllung beizieht (z.B. Technik-Dienstleister, Catering, Hotelpersonal), vollständig ausgeschlossen.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Reisekosten bei Absage, Datenverlust) oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
In jedem Fall beschränkt sich die vertragliche und ausservertragliche Haftung des Veranstalters betragsmässig auf die Höhe der vom Teilnehmenden bezahlten Teilnahmegebühr.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist St.Gallen, Schweiz.